Bedarfsermittlung
Die Ermittlung des Wertes eines Wohngebäudes ist nicht einfach. Daher
vorab zur Erklärung.
Anders als etwa beim Auto bekommen Sie bei einer Immobilie regelmäßig
den Neuwert
ersetzt.
Damit ist sicher gestellt, dass Sie wieder
vergleichbar bauen und leben können.
Der Neuwert wird jährlich anhand des amtlichen Bauwertindex
festgesetzt. Das Basisjahr ist 1914.
Die Versicherungssumme setzt sich aus dem Bauwert
und den versicherten Kosten zusammen.
Damit ist sie rund 25 % höher als der reine Bauwert.
Regelmäßig haben Sie drei
Möglichkeiten der Wertermittlung:
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1. |
Sie weisen die tatsächlichen Baukosten
nach (zzgl. späterer Erweiterungen). |
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Sie benutzen den VdS-Wertermittlungsbogen. |
| 3. |
Sie legen ein Bausachverständigengutachten
vor. |
Die Folge: Keine
Unterversicherung (Verzicht der Versicherung auf
Überprüfung).
Bedarfsermittlung
(Risikocheck)
VdS Wertermittlungsbogen nach Wohnfläche
oder VdS Wertermittlungsbogen nach umbauten Raum
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