Bedarfsermittlung

Die Ermittlung des Wertes eines Wohngebäudes ist nicht einfach. Daher vorab zur Erklärung.
Anders als etwa beim Auto bekommen Sie bei einer Immobilie regelmäßig den Neuwert ersetzt.
Damit ist sicher gestellt, dass Sie wieder vergleichbar bauen und leben können.

Der Neuwert wird jährlich anhand des amtlichen Bauwertindex festgesetzt. Das Basisjahr ist 1914.
Die Versicherungssumme setzt sich aus dem Bauwert und den versicherten Kosten zusammen.
Damit ist sie rund 25 % höher als der reine Bauwert.

Regelmäßig haben Sie drei Möglichkeiten der Wertermittlung:

1.

Sie weisen die tatsächlichen Baukosten nach (zzgl. späterer Erweiterungen).

2. Sie benutzen den VdS-Wertermittlungsbogen.
3. Sie legen ein Bausachverständigengutachten vor.

Die Folge: Keine Unterversicherung (Verzicht der Versicherung auf Überprüfung).

 Bedarfsermittlung (Risikocheck)
VdS Wertermittlungsbogen nach Wohnfläche oder VdS Wertermittlungsbogen nach umbauten Raum